AGB
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der mbs-hpl ag geschlossenen Verträge.
2. Preise
2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in CHF oder Euro ohne MwSt.
2.2 Zusätzlich
anfallende Kosten für Lieferung (siehe Punkt 6), Verpackung, Zoll u.ä.
sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.
2.3 Das Sortiment und die Preise können jederzeit und ohne Avis geändert werden.
2.4 Für den Vertrag verbindlich sind die jeweils aktuellen Preise der mbs-hpl ag zum Zeitpunkt der Lieferung.
3. Bestellungen
3.1 Die Bestellung erfolgt in der Regel telefonisch oder schriftlich.
3.2 Wird
die Ware nicht an Lager gehalten, bedarf es einer schriftlichen
Bestellung des Kunden. Die Bestellung gilt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung seitens der mbs-hpl ag als angenommen.
3.3 Die
mbs-hpl ag setzt bei jeder Bestellung voraus, dass der Kunde ihre
allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen kennt und diese anerkennt.
3.4 Für
Menge, Qualität, Beschreibung und Spezifizierung der Ware ist das
Angebot der mbs-hpl ag massgebend oder die Bestellung des Kunden (wenn
diese von der mbs-hpl ag bestätigt wird).
3.5 Sollten bei der
Materialbeschaffung oder der Ausführung der Bestellung Schwierigkeiten
auftreten, behält sich die mbs-hpl ag das jederzeitige Recht vor,
entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Unsere Angebote sind stets freibleibend.
3.7 Wir
behalten uns vor, jederzeit und ohne Vorankündigung technische oder
andere Änderungen am Produktsortiment vorzunehmen.
4. Änderung der Masse / Abmessungen
Massänderungen
nach Auftragsbestätigung sind nur mit Zustimmung der mbs-hpl ag und
nach Rückfrage beim Lieferwerk möglich. Termin- und Preisänderungen
bleiben vorbehalten.
5. Bearbeitung von Ware durch die mbs-hpl ag
Bearbeitet
mbs-hpl ag Ware im Auftrag des Kunden, geht sie ohne Prüfung davon aus,
dass die Angaben, welche der Kunde hinsichtlich der Bearbeitung
abgegeben hat, richtig und vollständig sind.
6. Lieferung und Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
6.1 Die
mbs-hpl ag wählt das Transportmittel (LKW, Post, DPD u.a.) für die
Lieferung der Ware zum Kunden nach freiem Ermessen.
6.2 Die Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
6.3 Die
Lieferung erfolgt ab einem Netto-Warenwert von CHF 800.- franko Domizil
bzw. nächste Talstation des Kunden, per Camion innerhalb eines festen
Tourenplanes, wobei eine optimale Zufahrtsmöglichkeit für den LKW
vorausgesetzt wird.
6.4 Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 800.- verrechnen wir einem Transportkosten-Anteil von CHF 50.-.
6.5 Für Kleinsendungen per Post oder DPD trägt der Kunde die Kosten für Fracht/Porto und Verpackung.
6.6 Wir behalten uns vor, Sondertransporte in voller Höhe zu verrechnen.
6.7 Ist
Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser
verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbaren Frist abzurufen. Bei
Nichtabruf der vorgesehenen Menge innert der vereinbarten Frist können
wir solche ganz in Rechnung stellen.
6.8 Die mbs-hpl ag behält sich das Recht vor, Aufträge in einzelnen Teillieferungen auszuführen.
6.9 Die
Lieferung sämtlicher Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Diese Regelung
gilt auch für das Abladen der Ware am Bestimmungsort. Der
Gefahrenübergang auf den Kunden geschieht zum Zeitpunkt, in dem die Ware
bei der mbs-hpl ag zur Lieferung an den Kunden bereitgestellt wird.
6.10 Mit der Unterzeichnung der Lieferpapiere bestätigt der Kunde, die Ware ohne äussere Beschädigung erhalten zu haben.
7. Fristen für die Lieferung
7.1 Die
mbs-hpl ag meldet dem Kunden Lieferverzögerungen so früh als möglich.
Lieferverzögerungen räumen dem Kunden weder ein Recht zur
Vertragsaufhebung noch zu Ersatz- oder sonstigen Ansprüchen ein.
7.2 Die
von der mbs-hpl ag angegebenen Lieferfristen und -termine sind
lediglich Schätzungen und nicht verbindlich. Die Lieferfristen können
durch die mbs-hpl ag einseitig verlängert werden, wenn namentlich:
• der Auftrag seitens des Kunden nachträglich abgeändert wird;
• die für die Auftragsausführung notwendigen Angaben nicht rechtzeitig bei der mbs-hpl ag resp. im Lieferwerk eintreffen;
• der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere der Pflicht zur Zahlung;
• im Falle von Ereignissen, welche höhere Gewalt darstellen.
8. Verpackung
Die
mbs-hpl ag ist um eine sachgerechte Verpackung der Ware besorgt. Die
Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in
Rechnung gestellt. Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen.
9. Warenprüfung und Mängelrüge
9.1. Der
Kunde hat die Ware umgehend bei Lieferung und insbesondere vor jeder
Weiterverarbeitung oder Montage zu prüfen. Offene Mängel sind
unverzüglich, d.h. noch auf dem Lieferschein, zu rügen, ansonsten die
Ware als genehmigt gilt.
9.2. Versteckte Mängel sind unmittelbar
nach ihrer Entdeckung zu rügen, ansonsten die Ware auch hinsichtlich
dieser Mängel als genehmigt gilt.
9.3. Ungeachtet einer allfälligen Reklamation ist die Lieferung entgegenzunehmen und sachkundig zu lagern.
9.4. Die Mängelrüge muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
9.5. Der Kunde hat der mbs-hpl ag Gelegenheit zu geben, die Mangelhaftigkeit der Ware selbst zu kontrollieren.
9.6. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelfeststellung Anwendung (insb. Art. 367 Abs. 2 OR).
10. Gewährleistung
10.1. Jegliche
Gewährleistung seitens der mbs-hpl ag setzt voraus, dass der Kunde den
Prüfungs- und Rügeobliegenheiten gemäss Ziff. 9 hiervor nachgekommen
ist. Die Gewährleistungspflicht endet in jedem Fall, auch bei Einbau der
Ware in ein unbewegliches Werk, ein Jahr – bzw. bei Verträgen zwischen
der mbs-hpl ag und Konsumenten zwei Jahre – nach Warenlieferung (Datum
der Unterzeichnung des Lieferscheins) und umfasst ausschliesslich
diejenigen Mängel, welche im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (vgl. Ziff.
6 Abs. 3) bereits vorhanden waren.
10.2. Wandelung und Minderung
sind ausgeschlossen. Die mbs-hpl ag behält sich das Recht vor, hat aber
keine Pflicht, fehlerhafte Ware nachzubessern oder eine Nachlieferung
von fehlerfreier Ware vorzunehmen.
10.3. Sieht die mbs-hpl ag von
einer Nachbesserung oder Nachlieferung ab, bleibt ihre Haftung in jedem
Fall auf die Höhe des Fakturabetrages beschränkt.
10.4. Hat der
Vorlieferant der mbs-hpl ag Garantien zu der an den Kunden gelieferten
Ware abgegeben, tritt die mbs-hpl ag diese auf Wunsch des Kunden soweit
möglich und zulässig an den Kunden ab.
10.5. Jede weitergehende
Haftung seitens mbs-hpl ag ist ausgeschlossen. Sie haftet insbesondere
nicht für Mangelfolgeschäden (einschliesslich der Kosten für den Ein-
und Ausbau der mangelhaften Ware) sowie für Schäden, die auf
unzweckmässige Verwendung, Verarbeitung, Lagerung u.ä. der Ware
zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Mängelfolgeschäden und
unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt.
10.6. Wird die gelieferte Ware verändert, be- oder verarbeitet, so fallen die Gewährleistungsansprüche dahin.
11. Informationen und Auskünfte
11.1. Die
Abgabe technischer Informationen seitens der mbs-hpl ag wie
Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sowie die technische
Beratung des Kunden durch ihre Mitarbeiter stellen ausschliesslich eine
Serviceleistung und keinesfalls Zusicherungen dar.
11.2. Die
mbs-hpl ag übernimmt keinerlei Verantwortung für solche Informationen
und Auskünfte; die Haftung dafür ist ausgeschlossen.
11.3. Der Kunde hat sämtliche Informationen und Angaben genau zu prüfen.
12. Zahlungskonditionen
12.1. Sofern
keine andere Abrede erfolgte, gelten folgende Zahlungskonditionen: rein
netto, ohne Abzug, bei Bezahlung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
12.2. Läuft die
30-tägige Zahlungsfrist unbenutzt ab, tritt automatisch und ohne Mahnung
Zahlungsverzug ein. In Rechnung gestellt wird der vertragliche oder
gesetzliche Verzugszins. Hinzu kommen sämtliche weiteren mit dem
Zahlungsverzug verbundenen Kosten der mbs-hpl ag, namentlich die Kosten
für die Rechtsverfolgung. Von der mbs-hpl ag gewährte Rabatte werden im
Verzugsfall hinfällig.
12.3. Macht der Kunde Mängel geltend,
berechtigen ihn diese nicht zum Rückbehalt von Zahlungen. Die
Verrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, auch wenn diese aus
mangelhaften Lieferungen herrühren.
13. Warenrückgabe
13.1. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf Warenrückgabe. Allfällige Rücknahmen aus
Kulanz bedürfen der vorherigen Absprache mit der mbs-hpl ag.
Voraussetzung für die Rücknahme ist in jedem Fall, dass die Ware
originalverpackt und in einwandfreiem Zustand ist.
13.2. Es werden
mindestens folgende Unkostenbeiträge in Abzug gebracht: 20 % des
Warenwertes, wenigstens aber CHF 150.–. Eine Rücknahme von Ware, die von
der mbs-hpl ag nicht an Lager gehalten wird, ist ausgeschlossen.
13.3. Annullierungen
von Bestellungen durch den Käufer bedürfen unseres schriftlichen
Einverständnisses. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer
nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen.
14. Spezielle Abreden
Ergänzende
Nebenabreden sowie Abmachungen, die von den vorliegenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Abrede.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware durch den Kunden, bleibt
diese im Eigentum der mbs-hpl ag. Änderungen des Standortes der
gelieferten Ware sind der mbs-hpl ag unverzüglich bekanntzugeben. Die
mbs-hpl ag ist befugt und ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit
in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Register am Wohnsitz
des Kunden eintragen zu lassen.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort
für sämtliche mit dem Vertrag zwischen der mbs-hpl ag und dem Kunden
verbundenen Leistungen ist der Gesellschaftssitz der mbs-hpl ag.
17. Gerichtsstand
Für
sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
sind ausschliesslich die Gerichte am Gesellschaftssitz der mbs-hpl ag
zuständig. Der mbs-hpl ag steht zusätzlich das Recht zu, an jedem
anderen Gericht, nach dessen Recht ein Gerichtsstand eröffnet ist, zu
klagen.
18. Anwendbares Recht
Es gilt
Schweizer Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Zuzwil, 30.11.2020